Zeitliche Aspekte der Therapie
Im
Anschluss an die Probatorischen Sitzungen wird in Absprache mit dem Patienten
und seiner Familie ein Antrag an die Krankenkasse gestellt.
Besteht eine Psychische Störung nach ICD 10 und gilt eine Behandlung als erfolgsversprechend, wird in der Regel die Psychotherapie befürworten und die Therapiephase kann beginnen. Gewöhnlich finden die 50-minütigen Sitzungen in wöchentlichem bzw. 14tägigem Rhythmus statt.
Im Rahmen der Verhaltenstherapie stehen bei der
- Kurzzeitbehandlung 25 Sitzungen und bei der
- Langzeitbehandlung 45 Sitzungen zur Verfügung.
Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden zudem für die Elternarbeit jeweils entsprechend 6 bzw. 11 Sitzungen von der Krankenkasse übernommen.