Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte
Psychotherapie wird bei gesetzlich versicherten Patienten, wie andere Leistungen zur Krankenbehandlung, über die Kassenärztliche Vereinigung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.

Privat Versicherte
Privatversicherte Patienten sollten sich vor Beginn einer Therapie über Ihre individuellen Tarifbedingungen informieren, da die Versicherer sehr unterschiedliche Stundenkontingente pro Jahr erstatten.  Teilweise sind psychotherapeutische Behandlungen in den Tarifen nicht berücksichtigt. 

Selbstzahler
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Kosten der Psychotherapie selbst zu übernehmen. Hierbei berechnen sich die Kosten der Therapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

© Sina Gronau-Hack Diplom Pädagogin, Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeutin               Impressum Datenschutzerklärung