Gesetzlich Versicherte
Psychotherapie
wird bei gesetzlich versicherten Patienten, wie andere Leistungen zur
Krankenbehandlung, über die Kassenärztliche Vereinigung zu Lasten der
gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
Privat Versicherte
Privatversicherte Patienten sollten sich
vor Beginn einer Therapie über Ihre individuellen Tarifbedingungen informieren,
da die Versicherer sehr unterschiedliche Stundenkontingente pro Jahr
erstatten. Teilweise sind psychotherapeutische Behandlungen in den
Tarifen nicht berücksichtigt.
Selbstzahler
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die
Kosten der Psychotherapie selbst zu übernehmen. Hierbei berechnen sich die
Kosten der Therapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).