Erstgespräch
Nach einem ersten telefonischen Kontakt
besteht die Möglichkeit einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Das Erstgespräch dient dazu, ein erstes Bild der bestehenden Problematik zu entwickeln. Hierbei wird zunächst ein Gespräch über die aktuelle Problematik im Vordergrund stehen, zu dem in der Regel die Eltern (Sorgeberechtigte) und das Kind anwesend sind.
Weiterhin kann es hilfreich sein, wenn Sie als Eltern zu diesem Gespräch bereits die letzten Zeugnisse des Kindes und ggf. vorhandene Arztbriefe oder Berichte von Vorbehandlern, wie Logo- und Ergotherapeuten mitbringen würden.
Denken Sie bitte ebenfalls daran die Krankenversichertenkarte mitzubringen, die zur Abrechnung der Leistungen benötigt wird.
Zum Ende des Gesprächs werden wir gemeinsam abwägen, ob eine weitere Behandlung notwendig erscheint. Sollte eine Fortsetzung der Behandlung sinnvoll sein, werden wir gemeinsam den Verlauf der folgenden Diagnostikphase besprechen.
Probatorische Sitzungen -
Diagnostik
Die vier auf das Erstgespräch folgenden
"probatorischen Sitzungen" und die Anamneseerhebung bieten die
Möglichkeit sich durch weitere Gespräche besser kennen zu lernen.
Zudem soll durch den Einsatz verschiedener Testverfahren ein noch detaillierteres Bild der Problematik entstehen. Hierfür stehen verschiedene psychologische Testformen zu Verfügung, wie beispielsweise intellektuelle Leistungsdiagnostik, emotionale-/ und Verhaltensdiagnostik zum Teil auch in Form von Fragebögen, Bildkarten etc.
Parallel zu den probatorischen Sitzungen wird im Rahmen einer kinderärztlichen oder kinderpsychiatrischen Konsiliaruntersuchung eine körperliche Erkrankung als Auslöser für die psychischen Schwierigkeiten ausgeschlossen. Der Konsiliarbericht des Arztes wird zur Beantragung einer Psychotherapie bei der Krankenkasse benötigt.
Zum Abschluss der Diagnostikphase werden noch einmal die Ergebnisse der fünf probatorischen Sitzungen zusammengetragen und mit allen Beteiligten besprochen. Abschließend wird entschieden, ob eine Therapie sinnvoll und erfolgversprechend scheint und ob ein Antrag auf Kostenübernahme der Therapie bei der Krankenkasse gestellt werden soll.